Oberst

Oberst
Oberst ['o:bɐst], der; -en und -s, -en, seltener: -e:
Offizier mit dem höchsten Dienstgrad der Stabsoffiziere:
er ist zum Oberst[en] befördert worden.

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Oberst 〈m.16 od. 23 oder selten auch m. 1; Mil.〉
1. Offiziersrang zw. Oberstleutnant u. Brigadegeneral
2. Offizier in diesem Rang
[verkürzt <Oberster]

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Oberst, der; -en u. -s, -en, seltener: -e (Militär):
a) <o. Pl.> höchster Dienstgrad der Stabsoffiziere (bei Heer u. Luftwaffe);
b) Offizier dieses Dienstgrades:
sie ist die Tochter eines -en.

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Oberst,
 
höchster Dienstgrad der Dienstgradgruppe Stabsoffiziere (Dienstgrad, Übersicht). Bei den Seestreitkräften entspricht dem Oberst der »Kapitän zur See«. - Etwa ab Mitte des 16. Jahrhunderts bezeichnete man den obersten Befehlshaber eines (Söldner-)Heeres als »Obersten Feldhauptmann«, »Feld-Oberst« oder kurz »Oberst«. Als sich Ende des 16. Jahrhunderts für den Höchstkommandierenden der Begriff General durchsetzte (zunächst in den Verbindungen General-Feldoberst oder Generaloberst), wurde die Bezeichnung Oberst für diejenigen Offiziere üblich, die im Auftrag des Kriegsherrn gegen Bezahlung einer vertraglich vereinbarten Summe ein Regiment anwarben oder ihm eines anboten. Der Oberst - gleichsam »militärischer Unternehmer« - behielt als Regimentsinhaber in der Regel die absolute Gewalt über seine Soldaten, er übte die oberste Rechtsprechung im Regiment aus und ernannte die Offiziere. Als Stellvertreter fungierte der Oberstleutnant, der Major war für den militärischen Dienstbetrieb im engeren Sinn zuständig. Mit der Herausbildung der stehenden Heere Ende des 17. Jahrhunderts beseitigten die Landesherren die Privilegien der Obristen, die Regimenter wurden nun Angehörigen der Herrscherhäuser und anderen hoch stehenden oder verdienten Personen als »Inhaber« oder Chef verliehen. Die eigentliche Regimentsführung oblag hierbei stets einem »Titularoberst« oder einem Oberstleutnant. Zum Dienstgrad im heutigen Sinne wurde Oberst erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts In der Bundeswehr und anderen Streitkräften kommandiert ein Oberst als Truppenführer ein Regiment oder eine Brigade.
 

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Oberst, der; -en u. -s, -en, seltener: -e: a) <o. Pl.> höchster Dienstgrad der Stabsoffiziere: Kleitos, der es zum O. gebracht hatte (Riess, Cäsar 28); b) Offizier dieses Dienstgrades: sie ist die Tochter eines -en.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • oberst... — oberst… [ o:bɐst…] <Adj.; Superlativ von »ober…«>: 1. sich (räumlich gesehen) ganz oben, an der höchsten Stelle befindend /Ggs. unterst…/: im obersten Stockwerk. 2. dem Rang nach an höchster Stelle stehend: die oberste Behörde. Syn.: ↑… …   Universal-Lexikon

  • Oberst — Oberst, 1) ursprünglich der Oberste in einem Kriegsheere, daher so v.w. General; 2) (Obrist, fr. Colonel), später der Erste in einem Regiment, daher so v.w. Regimentscommandeur. Im Rang folgt der O. auf den Generalmajor od. auf den Brigadier, wo… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Oberst — (früher Obrist, Feldoberst, Generalfeldoberst), bis ins 17. Jahrh. selbständiger Führer einer von ihm selbst geworbenen Heeresabteilung; jetzt höchste Stufe der Stabsoffiziere. Obersten sind meist Regiments , ausnahmsweise Brigadekommandeure,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Oberst — Oberst, früher Obrist, ursprünglich der Befehlshaber einer Kriegsmacht (Feld oder Kriegsoberst), jetzt oberste Rangstufe der Stabsoffiziere, zwischen Oberstleutnant und General, meist Regiments , zuweilen Brigadekommandeur …   Kleines Konversations-Lexikon

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  • oberst… — <Adj.; Sup. von ober…>: ↑ ober… …   Universal-Lexikon

  • Oberst — er betegnelsen for en rang i militæret. Som synonym anvendes også regimentschef …   Danske encyklopædi

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